Förderung der beruflichen Weiterbildung - FBW
Zertifiziert nach AZAV
Ziel
Anerkannter Berufsabschluss als Tischler:in durch eine externe Gesellenprüfung
Dauer
2 Jahre
Zielgruppe
- Arbeitsuchende (SGB II und SGB III) über 25 Jahre
- die eine Ausbildung abgebrochen haben
- oder deren Berufsabschluss in Deutschland nicht anerkannt ist
- die einen anerkannten Berufsabschluss erwerben wollen
Eine Förderung mit Bildungsgutschein ist möglich.
Voraussetzungen
- mind. Berufsbildungsreife oder vergleichbarer Abschluss
- handwerkliches Geschick
- Sprachniveau B2 oder B1 mit sehr guter Sprachkompetenz
In unserer sehr gut ausgestatteten Tischlerwerkstatt werden Sie von erfahrenen Ausbildern:innen bis zur Gesellenprüfung geführt. Zur Umschulung gehört auch eine sechsmonatige betriebliche Ausbildungsphase in Tischlereien in Berlin, in denen Sie Ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und wichtige praktische Erfahrungen im Berufsalltag eines:r Tischlers:in sammeln können.
Lehrgangsziele
- Vermittlung fachpraktischer und fachtheoretischer Kompetenzen im Ausbildungsberuf Tischler:in
- Qualifizierung, orientiert am Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan
- Praxisnahe Qualifizierung beim Bildungsträger und in Betrieben
- Unterstützung beim Lernen fachtheoretischer Inhalte
- Gesellenprüfung bei der Tischler-Innung Berlin
Qualifizierungsinhalte
- Herstellung einfacher Holzprodukte
- Möbelbau I: Einzelmöbel, Systemmöbel
- Möbelbau II: Küchen
- Innenausbau
- Fenster, Türen und Treppen
- Holzschutz, Restaurierung, Instandhaltung
- Prüfungsvorbereitung
Sechsmonatige betriebliche Ausbildungsphase
Unterrichtszeiten
Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr
Freitag von 7 bis 13.30 Uhr
Nächster Lehrgang
Wir bieten die Maßnahme 2x pro Jahr an: Jeweils zum 1. März & zum 1. September. Der Einstieg ist bis 4 Wochen nach Beginn möglich, sofern noch Plätze frei sind.
Ergebnisse bisheriger Kurse
Jahr | Prüflinge | bestanden | nicht bestanden |
2014 Sommer | 3 | 1 | 2 |
2015 Winter | 2 | 1 | 1 |
2015 Sommer | 4 | 4 | |
2016 Winter | 3 | 3 | |
2016 Sommer | 13 | 12 | 1 |
2017 Winter | 6 | 6 | |
2017 Sommer | 8 | 8 | |
2018 Winter | 3 | 2 | 1 |
2018 Sommer | 9 | 7 | 2 |
2019 Winter | 4 | 4 | |
2019 Sommer | 7 | 7 | |
2020 Winter | 6 | 3 | 3 |
2020 Sommer | 7 | 5 | 2 |
2021 Winter | 8 | 6 | 2 (Fortsetzer:innen) |
2021 Sommer | 6 | 6 | |
2022 Winter | 6 | 5 | 1 (Fortsetzer:in) |
2022 Sommer | 5 | 5 | |
2023 Winter | 6 | 5 | 1 (Fortsetzer:in) |
2023 Sommer | 6 | 6 |
Zum Verbleib der Teilnehmer:innen (TN) mit bestandener Prüfung* | |
Sofort nach Maßnahmeende in Arbeit | 17 TN |
Innerhalb von 6 Monaten in Arbeit / Selbstständigkeit / Weiterbildung (Meister, Bachelor) / Sonstiges ohne Leistungsbezug |
43 TN |
Nach 6 Monaten noch im Leistungsbezug | 15 TN |
*erfasst bis Frühjahr 2020 nach TN-Angabe jeweils 6 Monate nach Maßnahmeende